Wird das FBK-Förderprogramm auch nach Einführung der BMV, d.h. nach Einführung des Integrationsartikels 17, weitergeführt?

Ab Mitte 2009 stellt die Erziehungsdirektion (ERZ) den Gemeinden Mittel zur Förderung intellektuell ausserordentlich begabter Kinder zur Verfügung. Die Einzelheiten sind in der Verordnung über die besonderen Massnahmen (MB) der ERZ geregelt (www.erz.be.ch), die am 1.1.2008 in Kraft tritt.

Das FBK-Förderprogramm kann auch nach Einführung und Umsetzung der BMV in der bisherigen Form weitergeführt werden. Gemäss schriftlicher Zusicherung von Herrn Regierungsrat Dr. Bernhard Pulver vom Oktober 2007 können Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, weiterhin an den FBK-Förderkursen teilnehmen und werden durch die Inspektorate, wie bis anhin, vom Regelunterricht dispensiert