Sie haben die Möglichkeit, eine Abklärung innert 14 Tagen beim Institut für forensische Kinder- und Jugendpsychologie, -psychiatrie und –beratung in Bern durchführen zu lassen. Dies ist nur möglich, wenn vorgängig ein Kontakt mit dem FBK stattgefunden hat.
Daneben gibt es private Stellen, deren Abklärungen von den kantonalen Behörden anerkannt werden. Weitere Infos dazu unter www.fbk-bern.ch.
Die Kantonalen Erziehungsberatungsstellen klären im Zusammenhang mit Verhaltensauffälligkeiten auf Hochbegabung ab.